Herzlich willkommen!

Der richtige Weg zur Durchführung und zu einem erfolgreichen Abschluss Ihres Bauvorhabens ist oft mit vielen Stolpersteinen gepflastert. Lassen Sie sich dabei helfen!

Von Anfang an können wir Sie als langjährig tätige und erfahrene Bauingenieure in den Bereichen Beratung, Planung sowie Bau- und Projektmanagement unterstützen.

Als geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, sowie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IHK Niederbayern-Passau) stehe ich Ihnen für Gutachten in meinem Fachgebiet zu Ihrem Bauvorhaben gerne persönlich zur Verfügung.

Qualitätsüberwachungen, Bauabnahmen, Begutachtungen von Bauschäden oder Sanierungsthemen sind natürlich auch Teil unseres Portfolios für Sie.

Sie möchten mehr über uns und unser Angebot erfahren? Gerne sind wir für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Ihr Ingenieur- & Sachverständigenbüro Koskowski

Aktuelles

Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski1 Tag zuvor
"Das ganze Leben ist ein ewiges Wiederanfangen.“
Hugo von Hofmannsthal

Die Änderungen treffen übrigens nicht nur Energieberater, sondern betreffen alle!

https://www.geb-info.de/energieberatung/was-aendert-sich-im-jahr-2026-fuer-die-energieberaterbranche
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski1 Tag zuvor
"Das ganze Leben ist ein ewiges Wiederanfangen.“
Hugo von Hofmannsthal

Die Änderungen treffen übrigens nicht nur Energieberater, sondern betreffen alle!

Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski6 Tage(n) zuvor
Schönes Winter Wunderland - aber Achtung auf die Schneelasten!
Eine dicke Schneedecke kann die Standsicherheit des Hauses gefährden. Hausbesitzer sollten daher wissen, wann die maximale Traglast ihrer Dachkonstruktion ausgereizt ist. Die zulässige Schneelast ist im Standsicherheitsnachweis für das Haus angegeben. In Deutschland sind die Schneelasten natürlich auch normativ geregelt (siehe DIN EN 1991-1-3).

Bei der Berechnung der Schneelast kommt es nicht nur auf die Menge, sondern vor allem auf die Zusammensetzung des Schnees an. Bereits 10 cm Pulverschnee wiegen etwa 10 kg/m2, 10 cm Nassschnee können bis zu 40 Kilogramm pro Quadratmeter wiegen und eine ebenso dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 Kilogramm pro Quadratmeter. Da ist man schnell an der Belastungsgrenze des Daches, oder sogar darüber.

Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, muss das Dach geräumt werden. Das Schneeräumen von Dächern ist keine Aufgabe für den Hausbesitzer oder Hausmeister, diese Arbeiten sollten den Fachbetrieben überlassen werden. Jedes Jahr kommt es zu zahlreichen Unfällen, wenn Laien versuchen, Hausdächer von großen Schneemengen zu befreien. Hauptunfallursache sind dabei das Durchbrechen durch Lichtkuppeln unter dem Schnee oder der Absturz von geneigten Dächern.

Normalerweise ist Schnee auf Solaranlagen kein Problem, wenn diese fachgerecht installiert wurden. Auch der Ertragsausfall durch eine Schneedecke auf der Anlage liegt im einstelligen Prozentbereich. Gerade bei Montagewinkeln größer als 30 Grad rutscht der Schnee schnell wieder ab. Sehr hohe Schneelasten können allerdings Schäden an den Modulen anrichten – so kann der entstehende Druck zum Beispiel die Rahmen der Module herausdrücken. Der kritische Wert liegt nach Expertenmeinung bei etwa 80 Kilogramm Schnee. Übrigens ist die Gefahr von Dachlawinen besonders groß bei Dachflächen mit Solaranlagen. Hausbesitzer sollten auf keinen Fall selbst den Schnee von den Modulen räumen, die Unfallgefahr ist erheblich. Ratsam ist es die Module im Frühjahr einer Sichtprüfung zu unterziehen, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu reparieren.

Sorgfalt gilt auch beim Wechsel zwischen Schneefall und Tauwetter, denn hier können sich über Nacht am Schneefang und in den Dachrinnen Eisbarrieren bilden. Da die ordnungsgemäße Wasserabführung des Schmelzwassers dann nicht mehr gewährleistet ist, bilden sich an den Dachüberständen oft Eiszapfen. Diese sind eine Gefahr für Fußgänger und parkende Autos. Wer daher an seinem Haus Eiszapfenbildung feststellt, sollte umgehend handeln und einen Sachverständigen oder Fachfirmen kontaktieren!

www.ib.koskowski.com
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski3 Woche(n) zuvor
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
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Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski1 Monat zuvor
Wir dürfen uns für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2025 sehr herzlich bedanken und wünschen frohe und besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026!
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Koskowski

Beratung

Beratung, Entwicklung und Planung

…für Ihre Neubau- und Sanierungsmaßnahmen:

Entwurfs-, Eingabe- und Ausführungsplanungen

Energetisches Einsparpotential prüfen;  Prüfung von ENEV-Nachweisen/Energiepässen

Bauverträge auf technische Vollständigkeit, Plausibilität und Gebrauchstauglichkeit prüfen

sicherheitstechnische Betreuung während der Ausführung

Koordinator für Sicherheit und Gesundheit nach Baustellenverordnung

Baubegleitende Qualitätskontrolle & – Überwachung (BQÜ)

Bestandsaufnahmen und Beweissicherungen von Immobilien

Dokumentation und Beurteilung von Mängeln

Prüfung und Abnahme von Bauleistungen

Qualitätskontrollen der Ausführung

Sachverständiger

Sachverständiger und Gutachter

…für Ihre Baumaßnahmen und Objekte:

Erstellen von Privat-, Schieds- und  Gerichtsgutachten im Fachgebiet Schäden an Gebäuden

Ursachen für Schäden an Bauteilen und Einzelgewerken ermitteln und und Beurteilung der nötigen Konsequenzen bzw. der Abweichungen oder Mängel

Beweissicherungsmaßnahmen

Erschütterungs-/Vibrationsmessungen und -bewertungen nach DIN 4150

Bauwerksprüfung nach Richtlinie VDI 6200

Gewährleistungsmängel & technische Beratung bei  Kaufentscheidungen (Due Dilligence)

Immobilienwertermittlungen und Grundstücksbewertungen

Prüfung von Gebäuden vor Ablauf der Gewährleistung

Baubegleitende Qualitätskontrolle & – Überwachung (BQÜ)

Bestandsaufnahmen von Immobilien

Prüfung und Abnahmebegleitung von Bauleistungen

Schimmel- & Feuchteschäden

Bauforensik

Baustoffbeurteilungen, wie z.B. Bestimmung des Chloridgehalts an Bohrmehlproben, Karbonatisierungsprüfungen und vieles mehr…

Kontakt & Impressum

Sie können uns hier erreichen

Ingenieur- & Sachverständigenbüro Koskowski

Jürgen Koskowski

Dipl. Ing. (FH), Beratender Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IHK Niederbayern / Passau)

Bürgerwaldstr. 1 1/2
84307 Eggenfelden

Kontakt:
Telefon: +49 (0)8721/ 781 676 1
Telefax: +49 (0)8721/ 781 677 8
E-Mail: ib@koskowski.de oder ib@koskowski.com

www.ib.koskowski.com


Mitgliedschaften

Beratender Ingenieur  der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Bauvorlageberechtigt
Nachweisberechtigt für Standsicherheit
Nachweisberechtigt für Brandschutz

www.bayika.de

geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (Eipos)

Eipos ein Unternehmen der TUDAG TU Dresden AG

Zertifikatsnummer: 1234-11-2013 + 1273-11-2014

 www.eipos.de

 www.tudag.de

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden (IHK Niederbayern- Passau)


Haftpflichtversicherung

Bei Notwendigkeit und auf Anfrage wird die bestehende Versicherungsbestätigung übermittelt.